Die Dominikanische Republik gewährt Rentnern und Rentiers aus ausländischen Quellen besondere Anreize, sich im Land niederzulassen.

Die Dominikanische Republik gewährt Rentnern und Rentiers aus ausländischen Quellen besondere Anreize, sich im Land niederzulassen.
Unser Land möchte, dass Menschen, die hier dauerhaft wohnen möchten, die gleichen Vorteile und Befreiungen genießen, die unsere Gesetzgebung ausländischen Investoren gewährt, die im Ausland leben.
Die Begünstigten sind im Folgenden aufgeschlüsselt:
1. Inländische oder ausländische Rentner oder Rentner, die von einem monatlichen Einkommen von mindestens 1.500,00 US-Dollar aus einer Rente oder einem Ruhestand von einer Regierung, einer offiziellen Stelle oder einem privaten Unternehmen ausländischen Ursprungs profitieren und sich entschieden haben, ihren ständigen Wohnsitz zu verlegen in die Dominikanische Republik reisen und die Vorteile dieser Rente auf dominikanischem Territorium genießen.
 2. Rentistas, das sind Personen mit einem stabilen und dauerhaften Einkommen von mindestens 2.000,00 US-Dollar oder dem Gegenwert in dominikanischen Pesos, die über einen der unten angegebenen Mechanismen aus dem Ausland kommen:
a. Einlagen und/oder Anlagen von im Ausland niedergelassenen Banken;
b. Überweisungen von im Ausland niedergelassenen Banken oder Finanzunternehmen;
c. Beteiligungen von im Ausland ansässigen Unternehmen;
d. Überweisungen aus Immobilien;
und. Zinserträge aus in Fremdwährung begebenen Wertpapieren, die im Ausland erwirtschaftet werden; v. Gewinne aus Anlagen in Wertpapieren, die in ausländischer und/oder nationaler Währung beim Staat oder seinen Institutionen ausgegeben wurden, sofern das Kapital im Ausland erwirtschaftet und die Währung im Land umgetauscht wird;
Jo. Zinsen, Erträge oder Dividenden aus im Land getätigten Investitionen in Immobilien oder Privatvermögen, deren Kapital im Ausland erwirtschaftet wurde.

3. Dominikaner, die Renten von Einrichtungen im Ausland erhalten, die nachweisen, dass sie die oben aufgeführten Einkünfte beziehen, vorausgesetzt, sie haben sich für einen Zeitraum von mindestens zehn (10) Jahren dauerhaft im Ausland aufgehalten.
4. Ausländer, die ihren Wohnsitz in der Dominikanischen Republik haben und den Status von Rentnern oder Rentenempfängern erlangen.
Alle oben Genannten profitieren von folgenden Vorteilen:
1. Residenz durch Investition: Dieses Programm ermöglicht es ausländischen Investoren, Rentnern und Rentnern, innerhalb von 45 Werktagen eine dominikanische Residenz zu erhalten;
2. Befreiung von der Zahlung der Hausrat- und Vermögenssteuer, die Ausländern, die zum Zwecke der Niederlassung einreisen, ermöglicht, ihren Hausrat steuerfrei einzuführen;
3. Teilweise Steuerbefreiung bei der Einfuhr gebrauchter Kraftfahrzeuge, sofern deren Halter mindestens ein Jahr in Gebrauch war;
4. Befreiung von der Zahlung von Steuern bei der Übertragung von Immobilien auf das erste erworbene Eigentum;
5. Befreiung von der Zahlung der Einkommensteuer in Bezug auf die Beträge, die als Einkommen deklariert wurden, um die Vorteile des Gesetzes in Anspruch zu nehmen;
6. Befreiung von 50 % der Steuern auf Hypotheken, solange der Gläubiger ein Finanzinstitut ist, das dem Währungs- und Finanzgesetz unterliegt;
7. Befreiung von 50 % der auf die Zahlung von Dividenden erhobenen Steuer (25 %);
8. Befreiung von der Kapitalertragssteuer (25 %), sofern der Rentenempfänger Mehrheitsgesellschafter der steuerpflichtigen Gesellschaft ist und keine gewerbliche oder industrielle Tätigkeit ausübt.
9. Befreiung von der Zahlung der Transfer Tax on Industrialized Goods and Services (ITBIS) und der Selective Consumption Tax (ISC) für den Erwerb von Kraftfahrzeugen in der Dominikanischen Republik.
Quelle: Gesetz 171-07 über besondere Anreize für Rentner und Rentiers aus ausländischen Quellen.

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