Voraussetzungen für Ausländer, um Immobilien in der Dominikanischen Republik zu kaufen.

In der Dominikanischen Republik kann jede nichtansässige Person sicher in den Kauf einer Immobilie in jedem Teil des Staatsgebiets investieren, da derzeit keine rechtlichen Hindernisse dies verhindern. Es ist gut, die in diesen Gesetzen festgelegten Vorteile zu untersuchen und zu identifizieren, die Ausländern zugute kommen, die sich entscheiden, in den Kauf von Immobilien in der Dominikanischen Republik mit Steuerbefreiungen zu investieren.
Folgende Grundvoraussetzungen sind zu berücksichtigen:
1. Legen Sie zwei Ausweisdokumente vor, eine Kopie und ein Original (der Reisepass ist unerlässlich).
2. Füllen Sie ein „Kennen Sie Ihren Kunden“-Dokument aus. Dort werden die ihm gehörenden Besitztümer in seinem Heimatland und seine Tätigkeiten sowie Altersangaben und unterhaltsberechtigte Familienmitglieder beschrieben.
3. Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie eine Kopie der Ausweisdokumente Ihres Ehepartners vorlegen, der auch ein „Know your client“-Formular ausfüllen muss.
4. Legen Sie beglaubigte Unterlagen vor, die die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit Ihrer Mittel belegen, mit denen Sie die Immobilie kaufen werden (Arbeitsschreiben oder, wenn Sie Kaufmann sind, Nachweis über die Existenz und den Betrieb Ihres Unternehmens oder Unternehmens).
5. Dokumente, die das Einkommen der letzten 3 Monate belegen.
6. Saldo Ihres Bankkontos in den letzten 3 Monaten.
7. Steuererklärung der letzten 2 Jahre. Besonders gültig für Einwohner Nordamerikas und einiger europäischer Länder.
Weitere wichtige Details:
Hypothekenfinanzierungen müssen bis auf wenige Ausnahmen über die Finanzintermediäre der Dominikanischen Republik (Geschäftsbanken oder Verbände) abgewickelt werden, Laufzeiten über 15 Jahre sind in der Regel nicht zulässig.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist zu bedenken, dass es Gesetze gibt, die Steuerbefreiungen für Ausländer begünstigen und fördern, die in den Kauf von Immobilien in der Dominikanischen Republik investieren.
Die Person, die eine Immobilie kauft, weil sie eine natürliche Person ist, muss das Verfahren durchführen, um ihre Aufnahme in das System der Generaldirektion für interne Steuern (DGII) zu beantragen, damit die Nummer des Nationalen Registers von Steuerzahler (RNC). Dies ist notwendig, um das Property Title Certificate zu übertragen
Im Falle dieser ausländischen natürlichen Personen, die rechtlich als ausländische juristische Personen (Handelsgesellschaften) konstituiert sind, sind sie berechtigt, den Kauf, Verkauf und Besitz von Immobilien im Land vorzunehmen. Diese müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllen.
Bei Handelsgesellschaften (juristischen Personen), die in ausländischen Jurisdiktionen gegründet wurden, ist es erforderlich, dass sie einen Sitz im Land begründen, sowie sie das Handelsregister einholen und schließlich sicherstellen müssen, dass sie in das DGII-System aufgenommen werden, z die Zuteilung der Nummer des National Taxpayer Registry (RNC).
Wir empfehlen Ihnen auch, die folgenden 3 Dokumentationen der für Sie interessanten Immobilie zu konsultieren, bevor Sie mit den rechtlichen Verfahren fortfahren:
Eigentums Titel
Bescheinigung über den rechtlichen Status der Immobilie
Bescheinigung über die Grundsteuer
Unsere Immobilienagentur gewährleistet die Fairness und Rechtssicherheit des Verfahrens, insbesondere die Überprüfung, ob die Bescheinigungen der Grundsteuer (IGE) und der Rechtsstatus der Immobilie korrekt und aktuell sind.

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